Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
bei der Grenze spricht man ja lt. diversen Seiten WKO etc. von einer Netto-Umsatzgrenze.
Meine Frage ist wie es zu definieren ist. Habe da 2 verschiedene Rechtsmeinungen von 2 verschiedenen Stellen (WKO und Steuerberater) und würde daher gerne eine 3. Meinung haben.
Zum Sachverhalt: das unternehmen ist ein Kleinunternehmen. Alle Rechnungen werden mit dem Hinweis auf dei Steuerfreiheit– Kleinunternehmer gemäß §6(1)27 UStG ausgestellt und deshalb natürlich auch ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
Lt. einer Expertise, ist mein Bruttoumsatz daher auch mein Nettoumsatz, da ich ja auch keine USt ausweise bzw. verrechne. - also sprich - wenn ich 30.000 Euro einnehme ist mein Nettoumsatz bei 30.000 Euro.
2. Expertise: Auch wenn ich keine USt ausweise und abführe, so darf ich von dem eingenommenen Betrag fiktiv die jeweilige USt (in meinem Fall wären es 20 %) abziehen. Sprich Einnahme: 30.000 Euro abzüglich 20 % = Netto-Umsatz von 25.000 Euro.
Ich weiß, dass ich 1 x innerhalb von 5 Jahren um 15 % überschreiten darf, aber ich möchte wissen, ob ich mich dieses Jahr über dieser Grenze befinde - da ich sie um ca. 1000 Euro überschreiten werde. Sprich Einnahmen von ca. 31.000 Euro.
Für eine rasche Antwort wäre ich dankbar.
Mfg Uschi Koch |