Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Ursula Koch am 21.11.2019 14:12
 


THEMA:  Kleinunternehmer UST-Grenze Brutto/Netto

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 

bei der Grenze spricht man ja lt. diversen Seiten WKO etc. von einer Netto-Umsatzgrenze. 

Meine Frage ist wie es zu definieren ist. Habe da 2 verschiedene Rechtsmeinungen von 2 verschiedenen Stellen (WKO und Steuerberater) und würde daher gerne eine 3. Meinung haben. 

Zum Sachverhalt: das unternehmen ist ein Kleinunternehmen. Alle Rechnungen werden mit dem Hinweis auf dei Steuerfreiheit– Kleinunternehmer gemäß §6(1)27 UStG ausgestellt und deshalb natürlich auch ohne Umsatzsteuer ausgestellt. 

 

Lt. einer Expertise, ist mein Bruttoumsatz daher auch mein Nettoumsatz, da ich ja auch keine USt ausweise bzw. verrechne. - also sprich - wenn ich 30.000 Euro einnehme ist mein Nettoumsatz bei 30.000 Euro. 

 

2. Expertise: Auch wenn ich keine USt ausweise und abführe, so darf ich von dem eingenommenen Betrag fiktiv die jeweilige USt (in meinem Fall wären es 20 %) abziehen. Sprich Einnahme: 30.000 Euro abzüglich 20 % = Netto-Umsatz von 25.000 Euro. 

 

Ich weiß, dass ich 1 x innerhalb von 5 Jahren um 15 % überschreiten darf, aber ich möchte wissen, ob ich mich dieses Jahr über dieser Grenze befinde - da ich sie um ca. 1000 Euro überschreiten werde.  Sprich Einnahmen von ca. 31.000 Euro. 

 

Für eine rasche Antwort wäre ich dankbar. 

Mfg Uschi Koch 

Verfasst von: Mathias am 25.11.2019 13:01
 


THEMA:  Kleinunternehmer UST-Grenze Brutto/Netto

Expertise 2 ist richtig. Die Kleinunternehmergrenze von 30.000 EUR versteht sich als Nettobetrag ohne USt. Von den Einnahmen wird die fiktive Umsatzsteuer abgezogen. Der fiktive Nettobetrag wird mit der Kleinunternehmergrenze verglichen. 

Verfasst von: Bernhard G. am 17.01.2020 20:11
 


THEMA:  Kleinunternehmer UST-Grenze Brutto/Netto

Sehr geehrte Damen und Herren

muss zu diesem Thema noch mal konkret nachfragen.

Da sich die Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung mit 01.01.2020 auf 35.000 EURO erhöht hat würde das heißen, daß ich bis zu 42.000 EURO netto in

Rechnung stellen kann und immer noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. 

Ist das so richtig ?????

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

 

LG

Bernhard G.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.133.141.201 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.