Guten Tag, ich bin bei der SVA und beim FA als Künstler gemeldet (ich habe einen universitären Abschluss im Bereich Bildende Kunst mit Schwerpunkt Fotografie). Ich habe in den kommenden Monaten einige Fotoaufträge vereinbart (war bis jetzt nicht der Fall, es geht z.B. um fotografische Begleitung von Veranstaltungen oder Bandfotos) und habe mich gefragt ob ich diese als Künstler verrechnen kann (da würde ich im Falle einer Prüfung argumentieren, dass ich einen künstlerischen Hochschulabschluss habe und dementsprechend an diese Aufträge herangehe) oder dafür ein Gewerbe als Berufsfotograf eröffnen sollte/müsste? Besten Dank im voraus!
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
20.11.2019 16:57