Guten Tag,
in steuerlichen Belangen eigentlich sehr fachkundig, stehe ich nun vor einer großen Frage, wo ich trotz aller Recherche in Fachbüchern aber auch im Internet nicht ganz durchblicke.
Ich betreibe seit geraumer Zeit ein EPU in drei Fachgebieten. Handelsgewerbe für Computer Hard- u. Software, Werbeagentur und IT-Unternehmen. Nach langem hin und her habe ich nun, weil es heut zu tage einfach nicht mehr weg zu denken und für meine Branchen ohnehin zwingend nötig ist, eine Firmenwebsite mit Jahresbeginn gestartet. Aus logischer Sichtweise, meiner eigenen Fähigkeiten habe ich diese sinnvollerweise in der mir neben dem regulären Geschäftsbetrieb übrig bleibenden Zeit selbst konzipiert, geplant, programmiert und designed.
Hätte ich die Website auf Fremdleistung erstellen lassen hätte ich die dafür anfallenden Kosten indies als "immaterielles Wirtschaftsgut" aktivieren und steuerrechtlich absetzen können, auf die durchschnittliche Absetzungszeit.
Wie sieht es nun aber in meinem Fall aus, wo sämtlicher Zeitaufwand aus Eigenregie stammt und eigentlich unentgeltlich selbst die Website von A-Z als immaterielles Wirtschaftsgut erstellt wurde.
Kann man das steuerrechtlich auch irgendwie zur Anerkennung bringen?
Danke für die kurze Stellungnahme im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen, Franz K. |