Liebes Steuerberater.at-Team,
ich hätte bereits lange im Forum für bereits existierende Beiträge zu diesem Thema gesucht, bin aber nicht fündig geworden, daher hier jetzt in voller Länge.
Im Jahr 2018 hatte ich folgende Einkunftsarten: nicht-selbstständige Arbeit, als Selbstständiger und als freier Dienstnehmer. Dementsprechend für die ESt habe ich in der Beilage E1a in der Kennzahl 9040 meine Einkünfte aus selbsständiger Arbeit (Honorarnoten und Werkverträge) und in 9050 meine Einkünfte aus meiner Tätigkeit als freier Dienstnehmer eingetragen. So weit, so richtig?
In der ESt E1 bereiten mir jetzt die Rubrik "14. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" und "Anzahl der auszahlenden Stellen" Kopfzerbrechen. So sind nämlich unter FinanzOnline 4 auszahlende Stellen gemeldet:
- Art "L1", zwei Mal derselbe Arbeitgeber (in unterschiedlichen aufeinanderfolgenden Zeiträumen); hier offentsichtlich nicht-selbstständig;
- Art "W", zwei Firmen, mit denen ich eigentlich in einem freien Dienstnehmer-Verhältnis gearbeitet habe
Die folgenden Fragen stelle ich mir jetzt:
- sind die zwei Mitteilung unter "L1" eine oder zwei gehaltsauszahlende Stellen? (da ja selbe Firma, vernünftigerweise eine, würde ich meinen)
- zählen die Arbeitsverähltnisse unter "W" zu gehaltsauszahlenden Stellen? Und wenn ja, müsste ich sie aus den Einkünften im Formular E1a KZ 9050 nicht entfernen, da sonst Doppelbesteuerungs-Gefahr?
Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt, bei Unklarheiten bitte nachfragen - beantworte ich gerne.
Vielen Dank im Voraus,
Daniel Bracher
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