Hallo,
2018 habe ich als Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschritten. Weil ich das verpennt habe, verfüge ich erst seit Juli 2019 über eine UID-Nummer. Bekomme ich die 19% deutsche Umsatzsteuer für die Erwerbe aus 2019 im Rahmen des Vorsteuer-Erstattungsverfahrens zurück, wenn ich 2019 kein Kleinunternehmer mehr bin? Der deutsche Lieferant korrigiert die Rechnungen rückwirkend nicht.
Gruß Walter |