Sehr geehrter Herr Dr. Proier,
Ihre Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Dass Ihnen die Wohlfahrtskasse selbst davon abrät, ist ja ganz klar, die wollen möglichst viele "Kunden" haben.
Meiner Meinung nach handelt es sich um Pflichtbeiträge, auch wenn Sie diese an eine deutsche Kasse zahlen. Natürlich müsste man das Finanzamt erst davon überzeugen.
Ich würde zuerst fragen, ob Sie in naher Zukunft wieder nach Deutschland gehen werden, denn dann ist ein Verbleib in der deutschen Kasse auch sinnvoll und außerdem gilt es abzuklären, wie das Preisleistungverhältnis beider Kassen im Vergleich ist.
mfg.
Mag.V. Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |