Ich muss eine Rechnung an ein österreichisches Unternehmen (Sitz in Wien) betreffend einer Grundstücksleistung in Tschechien schreiben. Die Leistung betraf eine Bewertung von Grundstücken der tschechischen Gesellschaft des österr. Unternehmens. Stimmt es, dass hier die tschechische USt in Rechnung zu stellen wäre und wir uns in Tschechien zur USt registrieren müssten und die USt dorthin abzuführen haben oder ginge das im Reverse-Charge-Verfahren (wobei es hier ja keine tschechische UID gibt).
Danke im Vorraus für Infos.
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
29.04.2019 14:25