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Verfasst von: Mira am 09.03.2019 11:35
 


THEMA:  Absetzbarkeit Arztkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin selbstständig tätig und würde gerne wissen, ob ich 

a) Kosten für einen Wahlarzt als außergewöhnliche Belastung absetzen kann, bei dem ich eine Zweitmeinung eingeholt habe?

b) Kosten für eine TCM-Behandlung absetzen kann?

Wenn ja, kann ich die Beträge in voller Höhe abschreiben?

 

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

Liebe Grüße

Mira

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.03.2019 21:26
 


THEMA:  Absetzbarkeit Arztkosten

Im Prinzip müsste biedes anerkannt werden.

Aber es wirkt sich nur aus, wenn die zumutbare Mehrbelastung überschritten wird.

 

Verfasst von: Mira am 12.03.2019 14:40
 


THEMA:  Absetzbarkeit Arztkosten

Danke für die Info, Frau Mag. Weiß! 

D.h. ich kann die Rechnungen in Finanzonline in voller Höhe anführen – ob sie dann anerkannt werden, entscheidet dann das Finanzamt, oder?

Verfasst von: Sigrun am 04.09.2019 11:58
 


THEMA:  Absetzbarkeit Arztkosten

Liebe Mira, sehr geehrte Frau Weiß,

bei diesem Thema schließe ich mich sehr gerne an.

Ich kenne es zum Beispiel aus Erfahrung vom Zahnarzt, dass bei gewissen Behandlungen immer nur ein Teil von der SVA übernommen wird. Ebenso habe ich bei Privatarztrechnungen die Erfahrung gemacht, dass nur der mit der GKK vereinbarte Betrag überwiesen wird. Heißt das, dass ich dann den reellen Betrag, also eben diesen den ich im Endeffekt selbst bezahlt habe abzüglich des Zuschusses absetzen darf?
Ich bin selbstständig als Restauratorin tätig und habe auch in letzter Zeit verstärkte Rückenprobleme und gehe jetzt regelmäßig zu Beletage-cosmetics.at um mich massieren zu lassen, darf ich die Massagen (mit Rechnungen) absetzen?

Herzliche Grüße und schon viele Dank im Vorraus,

Sigrun

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