Liebe Mira, sehr geehrte Frau Weiß,
bei diesem Thema schließe ich mich sehr gerne an.
Ich kenne es zum Beispiel aus Erfahrung vom Zahnarzt, dass bei gewissen Behandlungen immer nur ein Teil von der SVA übernommen wird. Ebenso habe ich bei Privatarztrechnungen die Erfahrung gemacht, dass nur der mit der GKK vereinbarte Betrag überwiesen wird. Heißt das, dass ich dann den reellen Betrag, also eben diesen den ich im Endeffekt selbst bezahlt habe abzüglich des Zuschusses absetzen darf? Ich bin selbstständig als Restauratorin tätig und habe auch in letzter Zeit verstärkte Rückenprobleme und gehe jetzt regelmäßig zu Beletage-cosmetics.at um mich massieren zu lassen, darf ich die Massagen (mit Rechnungen) absetzen?
Herzliche Grüße und schon viele Dank im Vorraus,
Sigrun |