Hallo Enes,
grundsätzlich handelt es sich bei Übersetzungen um ein freies Gewerbe. Ausnahmen bestehen bei literarischen Übersetzungen, die wie eigene schöpferische Leistungen
nicht als Gewerbe anzusehen sind. Die Regelmäßigkeit ist unerheblich, da bei der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit wohl die Absicht zur Wiederholung gegeben ist.
Die Tätigkeit ist dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen. Steuern werden Sie keine zahlen, solange Ihr jährliches Einkommen 11.000 Euro nicht übersteigt.
Aufpassen müssen Sie auf die Familienbeihilfe, da hier die jährliche Zuverdienstgrenze bei 10.000 Euro liegt.
Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahme Unfallversicherung) haben Sie keine abzuführen, solange die jährlichen Einkünfte ca. 5.300 Euro nicht übersteigen.
Hoffe ich konnte helfen.
Steuermaus
|