Guten Tag,
ich bin teilzeit als Übersetzerin für eine Firma angestellt. Nebenbei habe ich das Gewerbe als Fremdenführerin angemeldet, da ich vor ein paar Jahren den Kurs positiv abgeschlossen habe.
- Bin bei der SVS geringfügig angemeldet (für meine Tätigkeit als Fremdenführerin)
Durch Corona ist meine Tätigkeit als Fremdenführerin sehr sporadisch und ich überlege mir Sprachunterricht zu geben. Jetzt meine Frage:
- Um Sprachen zu unterrichten (sebstständige Tätigkeit), brauche ich kein Gewerbe. Wie ist das jetzt mit der SVS in Kombination mit meiner Tätigkeit als Fremdenführerin? Sind die 5.200 Euro (jährlicher Gewinn) in dem oben erwähnten Beitrag nur für Nachhilfe (kein Gewerbe) oder in meinem Fall für das angemeldete Gewerbe als Fremdenführerin und eventuell den Unterricht?
- Für meine Steuer, müsste ich es dazu als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingeben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und beste Grüße
Anna
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