Sehr geehrter Herr Robert,
wenn Sie die Wertpapiere im Privatvermögen halten, zählen Ausgabeaufschläge bzw. Ankaufspesen nicht zu den Anschaffungskosten und kürzen daher im Falle eines Verkaufes nicht die Veräußerungserlöse, d.h es kommt auf diese Weise zu keiner Verringerung der KEST.
Eine Verrechnung ist im Privatvermögen nur innerhalb des jeweiligen Veranlagungszeitraumes (Kalenderjahr) unter Berücksichtigung der Verlustverrechnungsregelungen des EStG vorzunehmen.
Ob Sie verrechenbare Verluste haben, sollten Sie mit einer fachkundigen Person Ihres Vertrauens (z.B. Steuerberater) abklären.
Falls ich Ihnen noch weiterhelfen kann, jederzeit gerne
Mit freundlichen Grüßen
Die Steuermaus |