Die Umsatzgrenze ist 30.000,- netto. Daher man tut so, als wäre man kein Kleinunternehmer und rechnest alle (fiktiven) Vorsteuern raus. Bei Leistungen die nur dem Steuersatz iHv 20% unterliegen würden, wäre die Grenze daher 36.000. Bei Leistungen die nur dem 10% Steuersatz unterliegen würden, wäre die Grenze 33.000,-. Es ist daher konkret zu prüfen welche Leistungen verrechnet werden und unter welchen Steursatz diese fallen und die jeweilige Vorsteuer dann herauszurechnen.
Siehe Umsatzsteuerrichtlinien Rz 996 |