Verfasst von:
Melanie am
07.05.2018 18:55
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THEMA: Amazon.com - vorausbezahlte Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug |
Liebes Forum,
ich würde mir gerne etwas bei Amazon.com bestellen - ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und kann mir an sich entrichtete Einfuhrumsatzsteuer wieder zurückholen. Jedoch muss man bei Amazon die Einfuhrumsatzsteuer + Zoll bereits bei Bestellung bezahlen, sprich Amazon zahlt diese Kosten an das Zollamt. Ich glaube man nennt diese Vorgehensweise "DDP" (Delivery Duty payed) falls es etwas hilft.
Nun meine Frage: Kann ich mir die Einfuhrumsatzsteuer trotzdem zurückholen? Schließlich habe ich sie ja bezahlt, jedoch an Amazon.
Danke! |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
09.05.2018 11:59
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Verfasst von:
Melanie am
09.05.2018 12:46
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Verfasst von:
C.S. am
09.05.2018 15:01
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Verfasst von:
Melanie am
09.05.2018 15:21
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THEMA: Amazon.com - vorausbezahlte Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug |
Sehr geehrte/r C.S,
besten Dank für die Info! Eine Frage hätte ich noch: Welchen Beleg nehme ich dann für EuSt.-Rückerstattung? Ich weiß leider nicht, ob ich entsprechende Zollunterlagen zur Einfuhr bekomme - auf diesen würde aber dann halt auch Amazon als Kostenträger der EuSt. stehen. Ich dürfte von Amazon nur einen Beleg bekommen auf dem steht, dass Betrag x zur Zahlung der Importgebühren durch Amazon hinterlegt wurde ("import fee deposit").
Desweiter: Verkäufer ist ein Marketplace-Händler, Versand und Zollabwicklung läuft über Amazon - ist egal, oder?
Danke! |
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Verfasst von:
C.S. am
14.05.2018 09:59
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