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Verfasst von: Melanie am 07.05.2018 18:55
 


THEMA:  Amazon.com - vorausbezahlte Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Liebes Forum,

ich würde mir gerne etwas bei Amazon.com bestellen - ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und kann mir an sich entrichtete Einfuhrumsatzsteuer wieder zurückholen. Jedoch muss man bei Amazon die Einfuhrumsatzsteuer + Zoll bereits bei Bestellung bezahlen, sprich Amazon zahlt diese Kosten an das Zollamt. Ich glaube man nennt diese Vorgehensweise "DDP" (Delivery Duty payed) falls es etwas hilft.

 Nun meine Frage: Kann ich mir die Einfuhrumsatzsteuer trotzdem zurückholen? Schließlich habe ich sie ja bezahlt, jedoch an Amazon.

 

Danke!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.05.2018 11:59
 


THEMA:  Amazon.com - vorausbezahlte Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Ja,  Sie können sich die EUST zurückholen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Melanie am 09.05.2018 12:46
 


THEMA:  Amazon.com - vorausbezahlte Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Sehr geehrte Fr. Weiß,

besten Dank für die Auskunft! Können Sie mir evtl. noch sagen, ob ich dazu zwingend eine EORI-Nummer brauche?

 

Danke!

Verfasst von: C.S. am 09.05.2018 15:01
 


THEMA:  Amazon.com - vorausbezahlte Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Sehr geehrte Frau Melanie, 

wenn Sie nicht aus einem anderen Grund eine EORI Nummer benötigen, ist eine Beantragung für Zwecke der EUSt nicht notwendig. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

 

Verfasst von: Melanie am 09.05.2018 15:21
 


THEMA:  Amazon.com - vorausbezahlte Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Sehr geehrte/r C.S,

besten Dank für die Info! Eine Frage hätte ich noch: Welchen Beleg nehme ich dann für EuSt.-Rückerstattung? Ich weiß leider nicht, ob ich entsprechende Zollunterlagen zur Einfuhr bekomme - auf diesen würde aber dann halt auch Amazon als Kostenträger der EuSt. stehen. Ich dürfte von Amazon nur einen Beleg bekommen auf dem steht, dass Betrag x zur Zahlung der Importgebühren durch Amazon hinterlegt wurde ("import fee deposit"). 

Desweiter: Verkäufer ist ein Marketplace-Händler, Versand und Zollabwicklung läuft über Amazon - ist egal, oder?

 

Danke!

Verfasst von: C.S. am 14.05.2018 09:59
 


THEMA:  Amazon.com - vorausbezahlte Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Sehr geehrte Frau Melanie, 

wenn Sie die Zollunterlagen nicht haben, die entsprechenden Belege von Amazon heranziehen. Rechnungen sind für den Abzug der EUSt gem. § 12 Abs 1 Z 2 lit a UStG 

nicht notwendig. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

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