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Verfasst von: Andreas am 07.03.2018 10:32
 


THEMA:  Selbstständig und künstlerische Tätigkeit nebenher

Ich bin Vollzeit im IT-Bereich selbstständig (Multimedia-Agentur) und spiele nebenher noch in einer (Cover-)Band, wo ich nach den Konzerten (als Einzelmusiker) Honorarnoten ausstelle.
Nun sitze ich vor der EST-Erklärung und weiß nicht wo ich diese Musik-Einnahmen eintragen soll (Kennzahl?). 
Muss ich die künstlerischen Einnahmen zu den Einnahmen meines Unternehmens einfach dazurechnen?
...oder gibt es hierfür eine eigene Kennzahl?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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