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Verfasst von: Catharina am 06.03.2018 19:47
 


THEMA:  Kennzahl 9225 und 9160

Ich bin Kleinunternehmer und arbeite zusätzlich in einem Angestelltenverhältnis. Muss ich die SV-Beiträge sowohl von der SVA als auch von meinem Lohnzetteln (SV lfd) in das Feld 9225 eintragen?

Bei Kennzahl 9160 habe ich die Fahrkosten eingetragen, jedoch wird mir das als ungültiger Betrag angezeigt (56,22€)?!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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