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Verfasst von: Abstaubär am 27.02.2018 13:43
 


THEMA:  Abschreibung weiterführen wenn Betrieb ruhend gemeldet?

Guten Tag!

Mein Betrieb ist derzeit ruhend gemeldet, jedoch habe ich in der Zeit, als ich den Betrieb führte Einkäufe getätigt, die ich über einen längeren Zeitraum abschreiben kann.

Darf ich diese Abschreibung nun weiterführen im Zuge meiner Einkommenserklärung bei Finanzonline?

Finanzmensch sagte mir, dass ich deshalb noch alle "normalen" Features von Finanzonline wie z.B. USt Voranmeldung oder eben Einkommenserklärung habe, weil mein Betrieb nur ruhend gemeldet wurde und nicht still gelegt ist. Dementsprechend kann ich diese Abschreibungen ebenfalls noch angeben und auch keine "normale" Arbeitnehmerveranlagung ... ich habe diese Auswahl auch gar nicht bei finanzonline

Verfasst von: C.S. am 05.03.2018 16:04
 


THEMA:  Abschreibung weiterführen wenn Betrieb ruhend gemeldet?

Sehr geehrter Abstaubär, 

solange keine Betriebsaufgabe, sondern nur eine Betriebsunterbrechung vorliegt (das kann aber bei zu langer Ruhendmeldung bzw. bei Betrieben ohne wesentliche

Betriebsmittel früher der Fall sein), können Sie die Betriebsausgaben weiter geltend machen. Wichtig ist insbesondere, dass auch weiterhin Gewinnerzielungsabsicht

bzw. Gewinnerzielungsmöglichkeit besteht, da sonst keine Einkunftsquelle sondern Liebhaberei vorliegt.

Generell ist das Thema komplex, daher empfehle ich Ihnen die Gesamtumstände mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens zu besprechen. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S. 

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