Hallo,
Ich bin selbstständig (Gewerbe-Einzelunternehmer) mit Basispauschalierung und hatte 2017 zum ersten Mal höhere Reisekosten, die ich 1:1 dem Kunden weiterverrechnet habe.
Zu dem Thema "Reisekosten bei Basispauschalierung" habe ich folgendes gefunden: https://www.wko.at/service/steuern/Die_Basispauschalierung.html
-> daraus würde ich ableiten, dass ich meine weiterverrechneten Reisekosten zusätzlich zu den 12% pauschalen Ausgaben von meinen Einnahme (bei denen ja die Einnahmen für die reisekosten dabei sind) abziehen kann.
Allerdings kann ich in der Einkommensteuererklärung bei Verwendung der Basispauschalierung keine Reisekosten (im Feld 9160) geltend machen, das wird vom System abgelehnt.
Oder muss ich hier schon die Erträge/Betriebseinnahmen (Feld 9040) um diese Reisekosten verringern?
LG
Andreas |