Hallo,
zwei kurze Fragen zur Nuchung von digitalen Downloads:
- fällt eine Website-Vorlage (Wordpress) für meine Website in der Einkommenssteuererklärung E1a unter 9200 (Werbe - und Repräsentationsaufwendungen) oder 9190 (Provisionen an Dritte, Lizenzgebühren)? - Fallen weitere digitale Downloads in Form von Software-Vorlagen ("Presets") unter 9190?
Danke,
Tom |