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Verfasst von: Tom am 06.01.2018 20:56
 


THEMA:  Websitevorlage und Software-Vorlagen

Hallo,

zwei kurze Fragen zur Nuchung von digitalen Downloads:

- fällt eine Website-Vorlage (Wordpress) für meine Website in der Einkommenssteuererklärung E1a unter 9200 (Werbe - und Repräsentationsaufwendungen) oder 9190 (Provisionen an Dritte, Lizenzgebühren)?
- Fallen weitere digitale Downloads in Form von Software-Vorlagen ("Presets") unter 9190?

 

Danke,

Tom

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