Mich überrascht diese Konstruktion schon deshalb, weil man für den selben Betrieb nur in Ausnahmefällen zugleich selbständig und angestellt tätig sein kann. Aber das ist schließlich das Risiko des Betriebes für den Sie arbeiten.
Aber gehen wir davon aus, dass Sie ein geringfügiges Dienstverhältnis haben und daneben nicht mehr als € 5.108,40 jährlich auf selbständiger Basis verdienen.
In diesem Fall entsteht keine Versicherungspflicht und Sie können bei Ihren Eltern weiter mitversichert sein.
Dass die Buchhalterin will, dass Sie sich bei der WKO melden ist verständlich: sie hofft, dass dann der Betrieb keine Probleme bekommt, weil Sie ja eigentlich die OP-Assistenz wie ein Dienstverhältnis ausüben.
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