Vielen Dank für die Antwort!
Sorry, dass ich das Thema nochmal ausgrabe, aber ich hoffe mein Sachverhalt ist klar rübergekommen.
2016 - Einkünfte aus Selbstständigkeit sowie Ruhendmeldung des Unternehmens 2017 - Ausschließlich Unselbstständige Tätigkeit sowie SVA Nachzahlung von 1.400€ für das Jahr 2016.
Ich habe gelesen, dass ich diese SVA Nachzahlung NICHT für den Steuerausgleich 2017 geltend machen kann, da er aus meiner Selbstständigkeit stammt. So wie ich ebenso auch divese Einkäufe, die ich als Unternehmen getätigt habe und die kein geringwertiges Wirtschaftsgut sind, nicht mehr absetzen kann (wie z.b. ein Server um 2.000€, den ich ausschließlich beruflich nutzte ja auf 5 Jahre hätte absetzen können).
Ich bin echt verwirrt. |