Guten Tag,
aus einer Ablösezahlung für eine Lokaleinrichtung ist ein Ertrag aus Anlagenabgang entstanden.
Wie bzw. wird dieser bei der Gastgewerbepauschalierung überhaupt berücksichtigt?
Wird der Betrag zum Umsatz dazugezählt oder in die KZ 9090 eingetragen?
Danke für eure Hilfe!
mfg
Gabriele Punz |