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Verfasst von: Andreas am 04.03.2017 14:44
 


THEMA:  Nachbescheidkontrolle nach über 2 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Zuge der im Januar 2017 eingereichten Arbeitnehmerveranlagung für 2014 eine Nachbescheidkontrolle für 2012 und 2013 erhalten:

"
betreffend
Nachbescheidkontrolle 2012 und 2013 ANVA 2014
[...]
Ergänzungspunkte:
Sie werden gebeten, Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen
- soweit von Ihnen beantragt - durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Aufstellung, wie sich die
einzelnen Positionen zusammensetzen) und Belege nachzuweisen. Falls Sie für beantragte
Aufwendungen Förderungen/Kostenersätze erhalten haben, sind diese anzuführen.
"
 
Es ist mir klar, dass ich die Aufstellungen/Belege für 2014 übermitteln muss.
Nur: Ist eine Nachbescheidkontrolle für 2012 und 2013 zulässig, wenn die rechtsgültigen Einkommenssteuerbescheide für diese beiden Jahre auf 8. bzw. 9.1.2015 (!) datiert sind.
 
Vielen Dank!
Verfasst von: Reinhold Auer am 04.03.2017 16:13
 


THEMA:  Nachbescheidkontrolle nach über 2 Jahren

So ein Fall ist mir auch neu, normalerweise passiert die Nachbescheidkontrolle innerhalb eines Jahres und somit könnte das Finanzamt ggfs. die Bescheide gem. § 299 BAO aufheben und geänderte Bescheide erlassen. Nach der Jahresfrist wird sich das Finanzamt aber schwer tun. Nur weil Sie die Unterlagen aufgrund der Ergänzungsersuchens nicht vorlegen ist wohl kein Wiederaufnahmegrund gem. § 303 BAO. Wenn Sie aber die Unterlagen nicht vorlegen, kann das FA dieses aber durch Zwangsstrafen erzwingen und wenn sich dann doch herausstellt, dass die beantragten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen nicht zustehen könnte es dann zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommen. Das Finanzamt muss aber einen konkreten Wiederaufnahmegrund anführen und diesen auch ordentlich begründen sowie auch die Ermessensentscheidung.

www.geyer.at

Verfasst von: Andreas am 04.03.2017 20:41
 


THEMA:  Nachbescheidkontrolle nach über 2 Jahren

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Was würden Sie mir bezugnehmend auf die Jahre 2012 und 2013 raten? Soll ich die Belege vorlegen? Ist hier steuerliche Beratung sinnvoll?

(2011 erhielt ich damals ein Ergänzungsansuchen - allerdings kurz nach Übermittlung meiner Arbeitnehmerveranlagung und vor dem Bescheid. Damals wurden in dem Bescheid lediglich Privatanteile im Wert von 100 € ausgeschieden.)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.03.2017 13:02
 


THEMA:  Nachbescheidkontrolle nach über 2 Jahren

Ich glaube das ist "Geschmacksache".

Wenn alle Belege vorhanden sind und stimmen, dann kann man ja dem Finanzamt die "Freude" machen und sie vorlegen.

Dann benötigen Sie dafür auch keine Steuerberatung.

Aber wenn es Differenzen gäbe, wäre es sinnvoll, sich beraten zu lassen.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Reinhold Auer am 05.03.2017 17:52
 


THEMA:  Nachbescheidkontrolle nach über 2 Jahren

Ich sehe das auch so wie die Kollegin. Wenn alles passt, dann können Sie das vorlegen, ansonsten würde ich Ihnen auch eine Beratung empfehlen.

www.geyer.at

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