ich habe im Zuge der im Januar 2017 eingereichten Arbeitnehmerveranlagung für 2014 eine Nachbescheidkontrolle für 2012 und 2013 erhalten:
Ergänzungspunkte:
Sie werden gebeten, Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen
- soweit von Ihnen beantragt - durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Aufstellung, wie sich die
einzelnen Positionen zusammensetzen) und Belege nachzuweisen. Falls Sie für beantragte
Aufwendungen Förderungen/Kostenersätze erhalten haben, sind diese anzuführen.
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Es ist mir klar, dass ich die Aufstellungen/Belege für 2014 übermitteln muss.
Nur: Ist eine Nachbescheidkontrolle für 2012 und 2013 zulässig, wenn die rechtsgültigen Einkommenssteuerbescheide für diese beiden Jahre auf 8. bzw. 9.1.2015 (!) datiert sind.
Vielen Dank!