Guten Tag!
Ich habe letztes Jahr neben unselbstständigen Tätigkeiten auch selbständige gehabt. Hier habe ich 3 Rechnungen gestellt und dort jeweils die USt verlangt. Wie es sich gehört, habe ich diese noch im letzten Jahr per USt Voranmeldung bei finanzonline gemeldet und auch überwiesen.
Nun muss ich doch bei meiner EST Erklärung in Finanzonline neben Einnahmen/Ausgabenrechnung (ich hatte selbstständig einen Nettoumsatz von rund 16k€) auch angeben ob UST-Bruttosystem oder USt-Nettosystem verwendet wird.
Da ich ja USt bei meinen Rechnungen gestellt habe muss ich doch klarerweise USt-Bruttosystem angeben. Das habe ich gemacht und die USt entsprechend bei der Kennzahl 9093 eingetragen.
Mache ich nun eine Vorberechnung, erfolgt mir eine gewisse Summe an Nachzahlung (Anm.: Ich habe nach einer Vorschreibung vom Finanzamt bereits im letzten Jahr 1300€ bezahlt). Wähle ich nicht USt-Brutto sondern Nettosystem und lasse die Kennzahl 9093 weg, ist die Summe niedriger (Anm.: Natürlich habe ich dann Kennzahl 9040 entsprechend Gesamt Nettoeinnahme respektive Bruttoeinahme angepasst).
Wie kann das sein? Die USt darf sich doch nicht auf meinen versteuerbaren Gewinn auswirken oder? Die habe ich ja schon bezahlt, nach der USt Voranmeldung. Wird das Guthaben, das ich bereits habe (die 1.300€) nicht miteinberechnet bei Finanzonline?
Hoffe Sie haben Antworten für mich |