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Verfasst von: Thomas am 16.02.2017 22:18
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Hallo,

ich habe jetzt eine Eigentumswohnung gekauft - es handelt sich um eine "gebrauchte" Wohnung. Kann ich irgendetwas davon steuerlich absetzen:

Maklergebühren

Grunderwerbssteuer

Eintragungsgebühr

Vertragserrichtungskosten/Notar

Kredit

 

Bitte um eure Antwort - Danke!

Verfasst von: Simon B am 17.02.2017 23:16
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

nein außer sie vermieten die wohnung

Verfasst von: Thomas am 18.02.2017 10:26
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Erstmals Danke für die Antwort - was könnte ich alles davon absetzen wenn ich sie vermieten würde?

 

Verfasst von: simon B am 18.02.2017 17:55
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Dann wären es Anschaffungskosten die mit 1,5% im Jahr abgeschrieben werden können.

Auf jeden Fall alle Belegen aufbehalten, da im Falle eines späteren Verkaufs sich die Bemessungsgrundlage für den Verkauf mindern würde.

Verfasst von: Thomas am 19.02.2017 11:03
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Danke! - Das mit den 1,5% habe ich jetzt verstanden; wie ist das mit der Bemessungsgrundlage gemeint - meinen Sie damit die, dass wenn ich die Wohnung später verkaufe, ich dann wegen der Immoertragssteuer mehr Geld zahlen muss weil die Differnz vom Kaufwert/Verkaufswert größer ist?

 

Verfasst von: Simon B am 19.02.2017 17:14
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Ja genau deshalb Belege aufbewahren, auch wenn es erst im 50 jahren vielleicht soweit sein wird. Da ist der Gesetzgeber wieder mal überlegt vorgegangen.

Verfasst von: Thomas am 19.02.2017 21:25
 


THEMA:  Eigentumswohnung 2017: Steuern absetzen?

Herzlichen Dank !

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