Guten Abend,
eine Frage auf die Schnelle: Ich bin hauptberuflich Angestellter und melde ein Gewerbe als Kleinunternehmer an. Da ich mit dem Gewerbe ohnehin nicht viel Gewinn (unter 4000€) machen werde kann ich mich ja bei der SVA von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen und zahle nur die Unfallversicherung.
Nun ist es mir als Kleinunternehmer ja möglich, mich für die Regelbesteuerung optieren zu lassen wodurch ich vorsteuerabzugberechtigt wäre. Da ich dieses Jahr noch viel einkaufen werde, würde dies Sinn machen. Meine Kunden sind hauptsächlich Kunden mit UID-Nummer, sprich ich wäre trotz 20% Ust. auf meinen Rechnungen nicht wirklich teurer (für Privatkunden hingegegen natürlich schon).
Ist eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bei der SVA nach Optierung zur Regelbesteuerung noch möglich oder verliere ich diese Möglichkeit dadurch (sprich sind diese beiden Faktoren unabhängig voneinander)?
Danke! |