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Verfasst von: Seelberger am 09.02.2017 18:01
 


THEMA:  Kleinunternehmer - auf Regelbesteuerung optieren und gleichzeitig von Pflichtversicherung ausnehmen lassen?

Guten Abend,

eine Frage auf die Schnelle: Ich bin hauptberuflich Angestellter und melde ein Gewerbe als Kleinunternehmer an. Da ich mit dem Gewerbe ohnehin nicht viel Gewinn (unter 4000€) machen werde kann ich mich ja bei der SVA von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen und zahle nur die Unfallversicherung.

Nun ist es mir als Kleinunternehmer ja möglich, mich für die Regelbesteuerung optieren zu lassen wodurch ich vorsteuerabzugberechtigt wäre. Da ich dieses Jahr noch viel einkaufen werde, würde dies Sinn machen. Meine Kunden sind hauptsächlich Kunden mit UID-Nummer, sprich ich wäre trotz 20% Ust. auf meinen Rechnungen nicht wirklich teurer (für Privatkunden hingegegen natürlich schon).

Ist eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bei der SVA nach Optierung zur Regelbesteuerung noch möglich oder verliere ich diese Möglichkeit dadurch (sprich sind diese beiden Faktoren unabhängig voneinander)?

Danke!

Verfasst von: simon b am 09.02.2017 19:18
 


THEMA:  Kleinunternehmer - auf Regelbesteuerung optieren und gleichzeitig von Pflichtversicherung ausnehmen lassen?

Umsatzsteuer und sozialversicherung. Zwei paar schuhe

Verfasst von: Mariana am 09.02.2017 19:27
 


THEMA:  Kleinunternehmer - auf Regelbesteuerung optieren und gleichzeitig von Pflichtversicherung ausnehmen lassen?

Regelbesteuerung und SVA haben gar nichts miteinander zu tun. Die SVA bleibt bis zu deiner Einkommensteuererklärung unverändert. Je nach dem wie das Ergenis insgesamt aussieht, gibt es eine Nachberechnung seitens der SVA, vor allem wenn das Ergebnis positiv ist (Die rechnen dein Einkommen insgesamt, minus Betrag der über die Lohnabrechnung bereits bezahlt wurde)...99% geht es in die Richtung. LG

Verfasst von: Seelberger am 09.02.2017 20:57
 


THEMA:  Kleinunternehmer - auf Regelbesteuerung optieren und gleichzeitig von Pflichtversicherung ausnehmen lassen?

Vielen Dank für die bisweiligen Antworten.

Also verstehe ich das richtig - nehmen wir an der Einkommenssteuerbescheid besagt 27.000€ durch meinem Angestelltverhältnis für die bereits Lohnsteuer entrichtet wurden. Durch meinen Nebenjob als Selbstständiger mache ich zusätzlich 3000€ Gewinn - da ich mich von der Pflichtversicherung ausnehmen haben lasse (Grenze von 5108.40€ für 2017) sollte mir die SVA nichts mehr nachverrechnen. Von den 3000€ schnappt sich also nur das Finanzamt die 35% Einkommenssteuer.

Danke!

 

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