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Verfasst von: Valentin am 08.02.2017 14:52
 


THEMA:  SVA Nachzahlung absetzbar?

Hallo

 

Ich bin selbstständiger Gewerbetreibender und musste im Kalenderjahr 2016 Beiträge aus einem vorangegangenen Jahr nachzahlen, in dem ich bei der Gebietskrankenkasse falsch gemeldet bzw. auch versichert war. Nun wurde natürlich rückwirkend die Beitragsgrundlage für das Jahr ermittelt und vorgeschrieben. Nachdem die im gleichen Jahr bezahlten Beiträge von der Gebietskrankenkasse an die SVA übermittelt wurden, blieb immer noch ein Rückstand offen, den ich eben auch 2016 beglichen habe.

Vielleicht ein Beispiel - die Zahlen sind zufällig gewählt:

2014 bezahlte Beiträge an die GKK: 4.500 €

Ermittelte und vorgeschriebene Beitragsgrundlage der SVA für 2014: 5.500 €

Nach dem Beitragstransfer von der GKK zur SVA bleibt ein Rückstand von 1.000 €

Neben den laufenden SVA Beiträgen für 2016 habe ich also auch die 1.000 € zurückbezahlt.

 

1) Die Frage ist nun, ob ich diese 1.000 €, die auch zuvor nie in einer Einkommenssteuererklärung / Bescheid erfasst wurden, in der Erklärung 2016 abschreiben kann, obwohl es sich um eine Nachforderung und Nachzahlung handelt? Die 4.500 € wurden ja bereits 2014 in der Steuererklärung erfasst.

2) Zusatzfrage: Die vorgeschriebenen 5.500 € werden wohl auch in der endgültigen Beitragsgrundlagenermittlung für das Jahr 2016 auftauchen, da diese 2016 vorgeschrieben wurden. Das bedeutet, dass im Jahr 2018 oder 2019 eine weitere Nachzahlung aufgrunddessen ansteht, da sich die Bemessungsgrundlage um 5.500 € erhöht und somit auch die Beiträge für 2016. Können diese Nachzahlungen dann in den betreffenden Erklärungen 2018 oder 2019 erneut steuerlich abgesetzt werden?

3) Eine letzte Verständnisfrage: Wird die erneute Vorschreibung für die Nachzahlung von 2016, die im Jahr 2018 oder 2019 fällig wird, wiederum für eine Beitragsbemessungsgrundlage 2018 oder 2019 herangezogen, sodass sich hieraus ein Endlosspiel ergibt?

 

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen klar zum Ausdruck bringen, vordergründig ist für mich die Frage 1 derzeit sehr wichtig, da es darum geht, welchen Betrag an SVA-Beiträgen für das Jahr 2016 steuerlich absetzen kann.

 

Vielen dank für Ihre Antworten,

mfg Valentin

 

Verfasst von: Christian Kunst am 08.02.2017 18:57
 


THEMA:  SVA Nachzahlung absetzbar?

Lieber Valentin!

Die Nachzahlung an die SVA ist jedenfalls absetzbar. Sowohl die Nachzahlung in 2016 als auch die Nachzahlungen in 2018 bzw. 2019. Wenn du Deinen Gewinn durch Einnahmen - Ausgabenrechnung ermittelst, ist die Nachzahlung im Jahr der Zahlung abzusetzen. Wenn der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt wird, so ist für die Sozialversicherungsnachzahlungen eine Rückstellung zu bilden.

Beitragsgrundlage für die endgültige Bemessung der Sozialversicherung für ein bestimmtes Jahr ist der Gewinn des Unternehmens laut Steuerbescheid zuzüglich der vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung (inklusive der Nachbemessung für Vorjahre) Die Beiträge werden vorläufig von den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres bemessen und bei Vorliegen des Einkommensteuerbescheides entsprechend den aktuellen Einkünften korrigiert (ausgenommen die Beiträge zur Selbständigenvorsorge).

Bei Fragen kannst du gerne anrufen. Ich bin Steuerberater und bilde mir ein dass ich mich auskenne.

Liebe Grüße

Christian Kunst 0664/1047970

Verfasst von: Valentin am 08.02.2017 19:40
 


THEMA:  SVA Nachzahlung absetzbar?

Vielen Dank Herr Kunst, Sie haben mir mit Ihrer Auskunft eine sehr wichtige Auskunft gegeben.

Ich hätte eine Zusatzfrage, vielleicht können Sie oder jemand anderes diese noch kurz beantworten, ich mache eine Einnanhmen-Ausgabenrechnung:

Kann ich die Nachzahlungen zusammen mit den laufenden Beiträgen gesamt absetzen und in der Erklärung unter dem Punkt "Eigene Pflichtversicherungsbeiträge, Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen und Beiträge zur Selbständigenvorsorge" eintragen? Ode müssen die anderen Ortes gesondert notiert werden?

Nochmals Vielen Dank für Ihre Auskunft,

mfg Valentin

Verfasst von: Valentin am 08.02.2017 19:45
 


THEMA:  SVA Nachzahlung absetzbar?

Vielen Dank Herr Kunst, Sie haben mir mit Ihrer Auskunft eine sehr wichtige Auskunft gegeben.

Ich hätte eine Zusatzfrage, vielleicht können Sie oder jemand anderes diese noch kurz beantworten, ich mache eine Einnanhmen-Ausgabenrechnung:

Kann ich die Nachzahlungen zusammen mit den laufenden Beiträgen gesamt absetzen und in der Erklärung unter dem Punkt "Eigene Pflichtversicherungsbeiträge, Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen und Beiträge zur Selbständigenvorsorge" eintragen? Ode müssen die anderen Ortes gesondert notiert werden?

Nochmals Vielen Dank für Ihre Auskunft,

mfg Valentin

Verfasst von: Christian Kunst am 09.02.2017 19:59
 


THEMA:  SVA Nachzahlung absetzbar?

Lieber Valentin! Ja die Nachzahlung gehört in die oben angeführte Kennzahl eingetragen. Bei weiteren Fragen einfach melden. Liebe Grüße Christian Kunst, Steuerberater 

 

Verfasst von: Landrichter am 10.09.2021 18:03
 


THEMA:  SVA Nachzahlung absetzbar?

Das Thema ist zwar schon uralt, aber meine Frage passt hierher. Ich war selbständig und habe aus der Selbständigkeit noch eine Restschuld bei der SVS, die ich jetzt abstottere,. Kann ich diese Zahlungen bei meiner nun unselbständigen Erwerbstätigkeit geltend machen. Mein Versuch beim aktuellen Steuerausgleich wurde von Seiten der Behörde abgelehnt, da diese Zahlungen augenscheinlich nicht automatisch an das FInanzamt gemeldet werden. Danke für Ihre MIthilfe

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