Hallo
Ich bin selbstständiger Gewerbetreibender und musste im Kalenderjahr 2016 Beiträge aus einem vorangegangenen Jahr nachzahlen, in dem ich bei der Gebietskrankenkasse falsch gemeldet bzw. auch versichert war. Nun wurde natürlich rückwirkend die Beitragsgrundlage für das Jahr ermittelt und vorgeschrieben. Nachdem die im gleichen Jahr bezahlten Beiträge von der Gebietskrankenkasse an die SVA übermittelt wurden, blieb immer noch ein Rückstand offen, den ich eben auch 2016 beglichen habe.
Vielleicht ein Beispiel - die Zahlen sind zufällig gewählt:
2014 bezahlte Beiträge an die GKK: 4.500 €
Ermittelte und vorgeschriebene Beitragsgrundlage der SVA für 2014: 5.500 €
Nach dem Beitragstransfer von der GKK zur SVA bleibt ein Rückstand von 1.000 €
Neben den laufenden SVA Beiträgen für 2016 habe ich also auch die 1.000 € zurückbezahlt.
1) Die Frage ist nun, ob ich diese 1.000 €, die auch zuvor nie in einer Einkommenssteuererklärung / Bescheid erfasst wurden, in der Erklärung 2016 abschreiben kann, obwohl es sich um eine Nachforderung und Nachzahlung handelt? Die 4.500 € wurden ja bereits 2014 in der Steuererklärung erfasst.
2) Zusatzfrage: Die vorgeschriebenen 5.500 € werden wohl auch in der endgültigen Beitragsgrundlagenermittlung für das Jahr 2016 auftauchen, da diese 2016 vorgeschrieben wurden. Das bedeutet, dass im Jahr 2018 oder 2019 eine weitere Nachzahlung aufgrunddessen ansteht, da sich die Bemessungsgrundlage um 5.500 € erhöht und somit auch die Beiträge für 2016. Können diese Nachzahlungen dann in den betreffenden Erklärungen 2018 oder 2019 erneut steuerlich abgesetzt werden?
3) Eine letzte Verständnisfrage: Wird die erneute Vorschreibung für die Nachzahlung von 2016, die im Jahr 2018 oder 2019 fällig wird, wiederum für eine Beitragsbemessungsgrundlage 2018 oder 2019 herangezogen, sodass sich hieraus ein Endlosspiel ergibt?
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen klar zum Ausdruck bringen, vordergründig ist für mich die Frage 1 derzeit sehr wichtig, da es darum geht, welchen Betrag an SVA-Beiträgen für das Jahr 2016 steuerlich absetzen kann.
Vielen dank für Ihre Antworten,
mfg Valentin
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