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Verfasst von: Kalifornier am 08.02.2017 12:43
 


THEMA:  Verständnisfrage Gewinnermittlung

Guten Tag,

ich hätte eine kurze Verständnisfrage. Ich melde demnächst ein Gewerbe als Kleinstunternehmer an da ich generell Vollzeitangestellter bin. Ich werde dieses Jahr öfter mit einer Gruppe an Musikern unterwegs sein für die arbeite (aber nicht selber spiele), hierfür treffen wir uns meistens bei deren Proberaum und fahren gemeinsam zu den jeweiligen Locations wo gespielt wird.

Stimmt nun dieser Gedankengang bezüglich der Gewinnermittlung? Man nehme an ich verrechne pro Auftritt 250€ Gage an die Gruppe - der Proberaum befindet sich etwa 100km von mir entfernt, sprich ich habe eine etwa 200km weite Strecke zu fahren pro Auftritt. Insofern kann ich 200x0,42€, also 84€, Kilometergeld als Ausgabe schreiben. Zusätzlich - da wir meistens in der nähe der jeweiligen Locations übernachten und ich dementsprechend erst am Tag danach nach Hause kommen - kann ich das Tagesgeld in Höhe von 26,40€ geltend machen. Im Endeffekt bleiben mir von den verrechneten 250€ Gage abzüglich dem Kilometer - und Tagesgeld 139,60€ über, welche dann versteuert werden müssen.

Danke & beste Grüße

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.02.2017 13:50
 


THEMA:  Verständnisfrage Gewinnermittlung

Im Prinzip stimmt Ihre Berechnung.

Aber Sie können einserseits noch andere Ausgaben geltend machen, andererseits steht Ihnen das Taggeld erst ab 11 Stunden zu.

Wir vertreten viele Mandanten, die wie Sie nebenberuflich tätig sind.

Ich biete Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch an:

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Kalifornier am 08.02.2017 14:30
 


THEMA:  Verständnisfrage Gewinnermittlung

Sg. Fr. Weiß,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Voraussetzung der 11-stündigen Dauer der Dienstreise wird durch das Übernachten am Veranstaltungsort i.d.R. sogut wie immer erfüllt. Ich hätte in der Hinsicht noch zwei kurze Fragen:

 

- Es handelt sich voraussichtlich um etwa 20-30 Auftritte im Jahr. Wird insofern der Verantaltungsort als Einsatzort angesehen oder doch der Ort des Proberaums bei dem wir uns treffen und gemeinsam weiterfahren? Nicht dass der Ort des Proberaums als "Mittelpunkt meiner Tätigkeit" angesehen wird.

- Wenn wird mehrere Auftritte am Stück haben (Tour), sprich ich länger nicht nach Hause komme -  kann ich das Tagesgeld dementsprechend an jedem Tag als Ausgabe schreiben?

- Wir werden meist vom Konzertveranstalter verpflegt (dieser stellt i.d.R. auch eine Unterkunft zur Übernachtung zu Verfügung) - darf ich das Tagesgeld dann überhaupt schreiben? Zusätzliche Kosten entstehen aber trotzdem immer (vor allem wenn der Veranstalter nur eine Mahlzeit übernimmt).

 

Besten Dank!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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