Guten Tag,
ich hätte eine kurze Verständnisfrage. Ich melde demnächst ein Gewerbe als Kleinstunternehmer an da ich generell Vollzeitangestellter bin. Ich werde dieses Jahr öfter mit einer Gruppe an Musikern unterwegs sein für die arbeite (aber nicht selber spiele), hierfür treffen wir uns meistens bei deren Proberaum und fahren gemeinsam zu den jeweiligen Locations wo gespielt wird.
Stimmt nun dieser Gedankengang bezüglich der Gewinnermittlung? Man nehme an ich verrechne pro Auftritt 250€ Gage an die Gruppe - der Proberaum befindet sich etwa 100km von mir entfernt, sprich ich habe eine etwa 200km weite Strecke zu fahren pro Auftritt. Insofern kann ich 200x0,42€, also 84€, Kilometergeld als Ausgabe schreiben. Zusätzlich - da wir meistens in der nähe der jeweiligen Locations übernachten und ich dementsprechend erst am Tag danach nach Hause kommen - kann ich das Tagesgeld in Höhe von 26,40€ geltend machen. Im Endeffekt bleiben mir von den verrechneten 250€ Gage abzüglich dem Kilometer - und Tagesgeld 139,60€ über, welche dann versteuert werden müssen.
Danke & beste Grüße |