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Verfasst von: Alex79 am 07.02.2017 15:34
 


THEMA:  Betriebsausgabe-Rechnungsdatum vor Gewerbegründung

Hallo liebes Forum,

kurze Frage: ich habe vor in den nächsten Monaten ein Fotografiegewerbe anzumelden. Angenommen, ich tue dies im Mai und habe mir beispielsweise bereits im April hierfür einen Laptop gekauft - kann ich diesen ganz normal auf drei Jahre abschreiben? Oder muss das Rechnungsdatum explizit nach der Gewerbegründung ausgestellt sein? Das Rechnungsdatum ist auf alle Fälle noch im gleichen Jahr.

Danke & liebe Grüße,

Alex

Verfasst von: C_S_ am 07.02.2017 18:58
 


THEMA:  Betriebsausgabe-Rechnungsdatum vor Gewerbegründung

Sehr geehrter Herr Alex,

Sie können den Laptop auf 3 Jahre abschreiben. Es handelt sich hierbei eindeutig um eine Vorbereitungshandlung und um die Anschaffung von

notwendigem Betriebsvermögen. Die steuerrechtliche Sphäre ist von der gewerberechtlichen getrennt zu sehen.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CS

 

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