Sehr geehrter Herr Alex,
Sie können den Laptop auf 3 Jahre abschreiben. Es handelt sich hierbei eindeutig um eine Vorbereitungshandlung und um die Anschaffung von
notwendigem Betriebsvermögen. Die steuerrechtliche Sphäre ist von der gewerberechtlichen getrennt zu sehen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS
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