Sehr geehrter Herr Andreas,
ich würde Ihnen empfehlen die Meldung nachzuholen und sämtliche Steuererklärungen (2014 bzw 2015) gleichzeitig einzureichen.
Gem. § 50 FinStrG liegt in Ihrem Fall eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit bis zu 5.000 € Strafe bedroht ist.
Mit dem Nachreichen der Steuererklärung und dem dadurch erfolgten Nachweis, dass keine Steuerschuld entstanden ist, setzen Sie jedenfalls
einen Milderungsgrund.
In Ihrem Fall gehe ich davon aus, dass das Finanzamt keine Strafe festsetzen wird (Strafe liegt im Ermessen des Finanzamtes), da es zu keiner
Abgabenverkürzung gekommen ist.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS |