Es ist ein bisschen kompliziert:
Reisekosten können bei der Pauschalierung nicht zusätzlich abgesetzt werden. Das können Sie in §17 (1) EstG nachlesen. Dort steht ausdrücklich was zusätzlich abgesetzt werden kann. Verrechnen Sie also Reisekosten, Nächtigungen usw. haben Sie eine Betriebseinnahme aber die Kosten dafür sind abpauschaliert.
Das gilt aber nur wenn Sie einen höheren Betrag in Rechnung stellen als sie eigentlich dafür ausgegeben haben. Verrechnen Sie nur die tatsächlichen Kosten weiter die ihnen erwachsen sind, ist es ein Durchlaufsposten. Sie werden nicht als Einnahmen gezählt und vermindern wie sie oben schreiben die Bemessungsgrundlage der Pauschalierung. Das können Sie in den Einkommensteuerrichtlinien 4109a nachlesen.
Jetzt müssen Sie nur noch ausrechnen was für Sie günstiger ist. Pauschale oder nicht? Höhere Kosten Weiterverrechnen oder Durchlaufsposten?
Für die Ust ist es aber kein Durchlaufsposten wenn die Hotelrechnungen z.b. auf ihren Namen ausgestellt sind. Auf der Rechnung müssen Sie das mit Ust weiterverrechnen. Der andere hätte keinen Vorsteuerabzug wenn die Hotelrechnung eben auf ihren namen ausgestellt ist.
LG
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