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Verfasst von: Jakob Bauer am 03.02.2017 23:09
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Ich finde leider viele widersprüchliche Informationen zu diesem Thema und bitte um einen Hinweis:

Ich bin neuer selbständiger und habe vor die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich zu meinem Honorar verrechne ich dem Auftraggeber die Fahrtkosten in Form von Kilometergeld weiter (somit zB 1000 euro honorar, 500 euro Kilometergeld = 1500 rechnungssumme).

Sind diese Kilometergelder nun eine Einnahme oder nicht? Kann ich die Pauschalierung in Anspruch nehmen + diese Kilometergelder als durchlaufposten "ignorieren"?

 

Danke!

Verfasst von: Simon B am 04.02.2017 12:33
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Was machen Sie denn genau von Beruf? Es gibt nämlich verschiedene Pauschalierungen.

Das Weiterverrechnete Kilometergeld ist eine Einnahme. Die Frage ist, ob Sie pauschale Betriebsausgaben haben können oder ob Sie die Fahrtkosten getrennt ansetzen. Dazu müssen Sie aber sagen was Sie arbeiten.

Verfasst von: Jakob Bauer am 04.02.2017 16:21
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Hauptsächlich Betreuung einer Webseite (auch teilweise inhaltich) über Homeoffice. Das reicht von Redaktionsplänen über Newsletter bis zur Bildrecherche - alles was so anfällt. Dazu bin ich aber für Besprechungen und Videodrehs für die Webseite aber auch tw. mehrere hundert KM im Jahr unterwegs welche ich eben zum normalen Honorar noch weiterverrechne.

Verfasst von: Jakob Bauer am 04.02.2017 16:26
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Ob jetzt Durchlaufposten oder Einnahme wäre nicht ausschlaggebend sofern ich neben der Pauschale diese auch als Ausgabe absetzen kann. Ich beziehe mich hier auf:

 

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Einkommensteuer-und-Koerperschaftsteuer/Gewinnermittlung--Aufzeichnung/Die_Basispauschalierung.html

"Neben der Pauschale mindern folgende Aufwendungen den Gewinn: .... 

  • Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht; diese Reise und Fahrtkosten vermindern die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales."

 

Beim BMF steht davon nichts https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/pauschalierung/p-einkommensteuer.html

...

Verfasst von: Simon B am 04.02.2017 17:01
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Es ist ein bisschen kompliziert:

Reisekosten können bei der Pauschalierung nicht zusätzlich abgesetzt werden. Das können Sie in §17 (1) EstG nachlesen. Dort steht ausdrücklich was zusätzlich abgesetzt werden kann. Verrechnen Sie also Reisekosten, Nächtigungen usw. haben Sie eine Betriebseinnahme aber die Kosten dafür sind abpauschaliert.

Das gilt aber nur wenn Sie einen höheren Betrag in Rechnung stellen als sie eigentlich dafür ausgegeben haben. Verrechnen Sie nur die tatsächlichen Kosten weiter die ihnen erwachsen sind, ist es ein Durchlaufsposten. Sie werden nicht als Einnahmen gezählt und vermindern wie sie oben schreiben die Bemessungsgrundlage der Pauschalierung. Das können Sie in den Einkommensteuerrichtlinien 4109a nachlesen.

Jetzt müssen Sie nur noch ausrechnen was für Sie günstiger ist. Pauschale oder nicht? Höhere Kosten Weiterverrechnen oder Durchlaufsposten?

Für die Ust ist es aber kein Durchlaufsposten wenn die Hotelrechnungen z.b. auf ihren Namen ausgestellt sind. Auf der Rechnung müssen Sie das mit Ust weiterverrechnen. Der andere hätte keinen Vorsteuerabzug wenn die Hotelrechnung eben auf ihren namen ausgestellt ist.

LG

 

Verfasst von: Jakob Bauer am 04.02.2017 19:07
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Dann vertehe ich nicht wieso zB hier eindeutig was anderes steht: http://www.lehner.org/index.php?id=55&tx_ttnews%5Btt_news%5D=539&cHash=88d2d476aa7445fae0bb0ff477f69139

"Beispiel: Ein Vortragsveranstalter bezahlt neben dem Vortragshonorar die Fahrtkosten für die Fahrt zum Vortrag in Höhe des Kilometergeldes sowie die tatsächlichen Nächtigungskosten. Die Kostenersätze sind für Zwecke der Pauschalierung nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen, die ersetzten Aufwendungen sind dementsprechend keine Betriebsausgaben und haben auf das Betriebsausgabenpauschale keine Auswirkung."

 

Problematisch ist ja das ich natürlich keine eindeutigen "Ausgaben" habe welche ich dem KM Geld gegenüberstellen kann. Was soll das sein? Sprit, 1/xtel der Versicherung, 1/xtel Bremsen und Reifenabnutzung? :D Das Auto wird ja trotzdem zu kleiner 50% für die Selbständigkeit verwendet.

Verfasst von: Jakob Bauer am 04.02.2017 19:09
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Zitat: "Das gilt aber nur wenn Sie einen höheren Betrag in Rechnung stellen als sie eigentlich dafür ausgegeben haben. Verrechnen Sie nur die tatsächlichen Kosten weiter die ihnen erwachsen sind, ist es ein Durchlaufsposten. Sie werden nicht als Einnahmen gezählt und vermindern wie sie oben schreiben die Bemessungsgrundlage der Pauschalierung. Das können Sie in den Einkommensteuerrichtlinien 4109a nachlesen."

 

Genau das meine ich ja. Das trifft ja auf mich zu oder? Ich weiss nur nicht wie ich die tatsächlichen Kosten weiterverrechnen soll - welche Kosten denn? Siehe oben.. Die Kosten sind die Abnützung des Autos und die Betriebskosten davon :)

Verfasst von: Jack Bauer am 04.02.2017 19:25
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Aja und hier ist die Änderung ab 1.1.2017

  • Bei der Pauschalierung gem. § 17 EStG werden ab 2017 Reise- und Fahrtkosten, die vom Auftraggeber übernommen werden, einerseits aus der Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung herausgenommen. Andererseits sind sie als (zusätzliche) Betriebsausgabe absetzbar. Dadurch soll auch im Rahmen der Pauschalierung der Durchlaufcharakter von Reise- und Fahrtkosten, denen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht, gewahrtwerden. Bisher war die Vergütung von Reise- und Fahrtkosten in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung aufzunehmen - die tatsächlich angefallenen Reise- und Fahrtkosten konnten jedoch nicht als Betriebsausgabe (außerhalb der Pauschalierung) geltend gemacht werden, wodurch kein Durchlaufcharakter bestand.

http://www.prokesch.at/service.html?kicat=1&navcat=1&art_id=2030&

 

Anscheinend bin ich zu blöd... Erst sinds Durchlaufposten, dann erst ab 2017.. Ich blick nicht durch :)

Verfasst von: Simon B am 04.02.2017 21:04
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Wenn sie ein Auto im Betriebsvermögen haben dann wären es die tatsächlichen Kosten die anfallen. Wenn sie jetzt kein Auto im Betriebsvermögen haben, sondern das private Auto nutzen können Sie das Kilometergeld ansetzen. Wenn sie nur das Weiterverrechnen dann ist es ein Durchlaufsposten. 

Beispiel sie fahren 100 km und schlafen in einem Hotel um 55 EUR.

Sie verrechnen 100*0,42 Cent + 55 EUR. Dann müssen sie es nicht in der einkommenssteuererklärung angeben, sie haben aber auch keinen Aufwand, also durchlaufposten.

Die Änderung von 2017 verstehe ich ad hoc nicht, weil das eigentlich so ist wie es immer war. Vielleicht war es in den Einkommenssteuerrichtlinien schon immer so und jetzt hat man es im Gesetz auch geändert.

Verfasst von: Jakob Bauer am 04.02.2017 22:09
 


THEMA:  Kilometergeld - durchlaufender Posten oder nicht?

Super, so hätte ich es vorgehabt :)

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