Ich mache derzeit eine Studienbefähigungslehrgang (Abendschule) und bin Arbeitslos. Damit ich in Bildungskarenz gehen kann müsste ich 6 Monate über der Geringfügigkeit arbeiten. Leider merke ich das niemand jemanden einstellt der nur 6 Monate im Betrieb bleibt. Das zu verheimlichen will ich nicht, weil ich natürlich mit dem Arbeitgeber sprechen muss wegen der Bildungskarenz.
Durch einiges an herumsuchen was ich da machen könnte habe ich auch schon überlegt mich Selbstständig zu machen. Jetzt frag ich mich aber ob ich dann auch in Bildungskarenz gehen kann.
Mir ist schon klar das Selbstständigkeit auch nicht so einfach ist. Aber als Freiberufler (Hauswirtschaft, Waschen, Bügel, Kochen, Putzen, Rasenmähen, Botengänge erledigen, Nachhilfestunden geben, kleinere Reparaturen an Autos (Reifen wechseln, Ölservice machen, Fehlercode auslesen, usw.) denke ich das ich da schon über eine Geringfügigkeitsgrenze kommen müsste und ich kann mir, dass alles schön selbst einteilen.
Jetzt wollte ich wissen wieviel müsste ich da im Monat einnehmen. Würde es schon reichen 430€ einzunehmen (425,70 Geringfügigkeitsgrenze) oder wieviel müsste das Mindestens sein und mit welchen Abgaben müsste ich rechnen, wenn ich nur den Mindesteinnahmen schaffe? Kann man das in etwa mit den Kosten für den Arbeitgeber vergleichen oder sind da deutliche Unterschiede.
Wenn ihr nen anderen guten Tipp habt um in Bildungskarenz zu gehen immer her damit.
Vielen Dank
Thomas |