Sehr geehrter Herr Mathis,
Sie können den Gesamtbetrag in die Erklärung reingeben. Den Rest erledigt die EDV der Finanzverwaltung.
Falls die Sanierung mit Fremdkapital gemacht wurde (Darlehen mit Rückzahlung über mehrere Jahre), können Sie die Beträge entsprechend der tatsächlichen Tilgung
(über die Darlehenslaufzeit) absetzen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS
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