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Verfasst von: Christian L am 24.01.2017 17:16
 


THEMA:  Abgabengutschrift bei Einkommenssteuerbescheid - Wird diese ausgezahlt?

Hallo und guten Tag

 

Meine Frage bezieht sich auf eine Abgabengutschrift von 669 € (Alleinverdienerabsetzbetrag für zwei Kinder) im Einkommenssteuerbescheid 2015. Wird dieser vom Finanzamt auf mein Konto überwiesen, also ausgezahlt? Ich habe, sofern ich alles richtig verstanden habe, gelesen, dass bei Arbeitnehmern dieser Betrag, wenn es sich um eine Art Negativsteuer handelt, auch ausgezahlt wird. Ist dies bei mir als Selbstständige Person auch so? Wenn ja, wann erhalte diese 669 € oder muss ich hierfür einen zusätzlichen Antrag stellen? Bisher habe ich kein Geld erhalten. Meine Frau war im gesamten Jahr 2015 zuhause (Kinderbetreuung) und ohne Einkommen, muss Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Ihren Steuerausgleich einreichen, für 2015, damit dieser Betrag ausgezahlt werden kann?

Sind einige Fragen, aber ich denke in sich schlüssig. Ich habe leider keinerlei konkrete Aussagen oder Informationen für Selbstständige diesbezüglich finden können.

Hoffentlich können Sie meine Fragen beantworten,

Vielen Dank im Voraus,

Christian


Verfasst von: C_S_ am 25.01.2017 09:02
 


THEMA:  Abgabengutschrift bei Einkommenssteuerbescheid - Wird diese ausgezahlt?

Sehr geehrter Herr L,

grundsätzlich werden Abgabengutschriften, wenn kein Rückstand auf dem Abgabenkonto des Abgabenpflichtigen vorliegt, refundiert. Als selbstständig Erwerbstätiger ist dafür ein über FINON einzubringender Antrag notwendig. Die Behörde kann jedoch die Rückzahlung der Höhe nach beschränken (Kürzung um jene bereits festgesetzten Abgabenbeträge, die innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung zu entrichten sind).

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

CS 

  

 

Verfasst von: Christian L am 25.01.2017 14:40
 


THEMA:  RE: Abgabengutschrift bei Einkommenssteuerbescheid - Wird diese ausgezahlt?

Vielen Dank für Ihre rasche wie informative Antwort.
Damit konnten Sie mir weiterhelfen!


Mfg
Christian L
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