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Verfasst von: Stefan Haas am 18.01.2017 13:35
 


THEMA:  Sachbezug Dienstwohnung in Lohnzettel

Vorteile Arbeitgeber ? Vorteile Dienstnehmer?

 

Was passiert wenn das Finanzamt einen Sachbezug nicht anerkennen sollte und der z.b. für ein Jahr rückwirkend dann herausgenommen werden muss ?

 

Dann bekomme ich ja als Dienstnehmer eine Gutschrift und muss mein Arbeitgeber das dann nachzahlen?

 

Vielen Dank für die Antworten!

 

 

Verfasst von: C_S_ am 21.01.2017 15:00
 


THEMA:  Sachbezug Dienstwohnung in Lohnzettel

Sehr geehrter Herr Haas,

der Vorteil des Arbeitsnehmers liegt idR darin, dass ein Sachbezug eine geringere finanzielle Belastung darstellt

(SV-Beiträge bzw. Lohnsteuer) als die tatsächliche Beschaffung (Anschaffung oder Miete) einer Wohnung.

Eine Nichtanerkennung im Rahmen einer GPLA-Prüfung wäre dann denkbar, wenn die Vergabe der Dienstwohnung ausschließlich

im Interesse des Arbeitgebers liegt (weil der DN z.B. als Wache/Hausmeister am Firmengelände sein muss). In diesem Fall läge für den Dienstnehmer

lediglich eine Annehmlichkeit vor, die zu keinem Sachbezug iSd § 15/2 EStG sowie § 50 ASVG führen würde.

Dies könnte für den Dienstgeber problematisch werden, wenn ohne Sachbezug eine Unterentlohnung im Rahmen des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes

vorliegen würde.

Falls keine Unterentlohnung gegeben ist, liegt es am Dienstvertrag (Formulierung) ob Sie eine Nachzahlung (anstelle des Sachbezuges) erhalten.

Jedenfalls wäre im Rahmen der GPLA eine Korrektur der abgeführten Lohnsteuer, Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, DB,

DZ und Kommunalsteuer vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

CS

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