Hallo,
ich bin als "neuer Selbstständiger" tätig, der seine Dienstleistungen auch ins EU-Ausland verkauft und daher Rechnungen ausstellt, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. In diesem Zusammenhang ist vierteljährlich eine "Zusammenfassende Meldung" mit den detaillierten Angaben zu den entsprechenden Rechnungen und Empfängern abzugeben. Da ich der Meinung war, dass dies nur für Unternehmen mit einem Umsatz von über 200.00 Euro gilt, habe ich das jedoch noch nie gemacht (aber auch noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten)! Nun hat mir ein Kollege gesagt, dass dies für jeden Umsatzsteuerpflichtigen gilt, also auch für mich. Als Strafen für ein zu spätes Einreichen wird 1 % des entsprechenden Umsatzes fällig, weshalb das bei mir mehrere Tausend Euro wären!
Kann mir jemand bestätigen, dass diese Regelung auch für neue Selbstständige mit einem Jahresumsatz von unter 100.000 Euro gilt bzw. ob tatsächlich Strafen dafür verhängt werden?
LG,
Michael |