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Verfasst von: Michael am 12.01.2017 15:49
 


THEMA:  Zusammenfassende Meldung

Hallo,

 

ich bin als "neuer Selbstständiger" tätig, der seine Dienstleistungen auch ins EU-Ausland verkauft und daher Rechnungen ausstellt, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. In diesem Zusammenhang ist vierteljährlich eine "Zusammenfassende Meldung" mit den detaillierten Angaben zu den entsprechenden Rechnungen und Empfängern abzugeben. Da ich der Meinung war, dass dies nur für Unternehmen mit einem Umsatz von über 200.00 Euro gilt, habe ich das jedoch noch nie gemacht (aber auch noch nie eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten)! Nun hat mir ein Kollege gesagt, dass dies für jeden Umsatzsteuerpflichtigen gilt, also auch für mich. Als Strafen für ein zu spätes Einreichen wird 1 % des entsprechenden Umsatzes fällig, weshalb das bei mir mehrere Tausend Euro wären!

 

Kann mir jemand bestätigen, dass diese Regelung auch für neue Selbstständige mit einem Jahresumsatz von unter 100.000 Euro gilt bzw. ob tatsächlich Strafen dafür verhängt werden?

 

LG,

 

Michael

Verfasst von: Michael am 12.01.2017 15:50
 


THEMA:  Zusammenfassende Meldung

Noch eine Ergänzung: Die Umsatzsteuererklärungen unter Angabe der korrekten Beträge habe ich natürlich schon gemacht!

Verfasst von: Simon B am 12.01.2017 16:23
 


THEMA:  Zusammenfassende Meldung

Es gibt keine Umsatzgrenze für die Abgabe von ZM. Im Zuge einer Außenprüfung würde es auffallen das es nicht gemacht wurde und es würde dann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, wenn es nicht entschuldbar ist. Vielleicht ist besser sie sagen es der Finanz und die drücken dann ein Auge zu, da die Strafe im Ermessen der Finanz liegt. Ausserdem haben sie ja überhaupt keinen Vorteil aus der Sache. In einer Außenprüfung würde es meiner Meinung sicher festgesetzt werden.

Verfasst von: Michael am 13.01.2017 10:23
 


THEMA:  Zusammenfassende Meldung

Ok, danke für die Rückmeldung. Werde mal fragen, was das Finanzamt davon hält.

 

LG,

 

Michael

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