Hallo,
ich bin seit einem Jahr geringfügig selbstständig. Nun will ich mir einen neuen Computer anschaffen, der auf mindestens drei Jahre abzuschreiben ist. Soweit alles klar.
Aber wie sieht das konkret aus: Setze ich z.B. das erste Drittel (bei dreijähriger Abschreibung) in dem Monat der Anschaffung als Betriebsausgabe ein und dann nach 12 Monaten das nächste Drittel...?
Und da ich den Computer auch privat nutze, kommt als Abschreibebetrag jeweils nur z.B. 50% in Frage, oder?
Vielen Dank für die Hilfe.
Franz Rathmair |