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Verfasst von: Thomas92 am 28.12.2016 16:55
 


THEMA:  Privateigentum in Firmeneigentum überführen

Hallo liebe Leute,

ich hätte erneut eine kurze Frage: ich melde im Jänner neben meinem Hauptberuf als Vollzeitangestellter ein Gewerbe als Berufsfotograf an.

Nun habe ich aber beginnend mit Ende 2015 bereits privat einiges an Equipment angeschafft welches ich für meine selbstständige Tätigkeit natürlich weiterverwenden möchte. Großteil dieses Equipments wurde neu gekauft, Rechnungen sind insofern vorhanden. Für mich stellen sich nun zwei Fragen:

Kann ich das Equipment überhaupt ins Firmeneigentum übernehmen? Nehmen wir ein Beispiel an und ob mein Gedankengang hierzu richtig ist:

Ich habe eine Kamera und zwei Objektive Ende 2015 neu um 2500€ gekauft. Dies könnte ich normalerweise - soweit mir bekannt - über 7 Jahre abschreiben, sprich 357€ im Jahr (die Kamera und Objektive sind keine GWG). Der Zeitwert mit Anfang 2017 wäre dann nach bemessenen 1 1/2 Jahren (ein halbes Jahr für 2015, ein ganzes Jahr für 2016) bei etwa 1965€. Kann ich das Equipment nun zum Zeitwerk von 1965€ reinnehmen und für die restlichen 5 1/2 Jahre abschreiben? Oder bemisst sich der Zeitwerk nach aktuellen Gebrauchtpreisen (ca. 2200€) und ich muss das Equipment dann für die nächsten 7 Jahre abschreiben?

Eine weitere Frage wäre noch: Die Kamera habe ich Ende 2015 in England gekauft, sprich die Rechnung (ohne ausgewiesener Mwst./ "VAT" sofern das von Relevanz ist) ist in Britischen Pfund ausgestellt. Bezahlt wurde die Kamera per Überweisung, doch leider ist die Überweisung mit Währungsumrechnung in Euro nicht mehr in meinem Konto einsehbar da sie zu lange zurückliegt. Kann ich die Kamera überhaupt abschreiben bzw. wenn ja, kann ich zur Berechnung des Neupreises zum Kaufdatum einfach den damaligen Umrechnungskurs am Tag des Kaufdatums heranziehen? Etwaige Überweisungsspesen zu meinen Lasten rechne ich nicht ein um's nicht noch zusätzlich zu verkomplizieren.

 

Danke & liebe Grüße,
Thomas

Verfasst von: CS am 01.01.2017 13:44
 


THEMA:  Privateigentum in Firmeneigentum überführen

Sehr geehrter Herr Thomas,

Grundsätzlich ist eine Überführung möglich, Voraussetzung ist, dass die beweglichen Gegenstände zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden.

Die Einlage erfolgt zum Teilwert (d.h. jenem Wert, den ein Erwerber Ihres Betriebs ansetzen würde unter der Annahme, dass er Ihren Betrieb fortführt).

Der Teilwert ist daher ein Anschaffungswert.

Die Abschreibungsdauer orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, d.h. jener Zeit, die Sie die Anlagen voraussichtlich

(ausschlaggebend sind die Umstände bei Einlage) im Betrieb nutzen werden.

Die Thematik mit Fremdwährung ist bei Einlagebewertung insoweit nicht von Relevanz, als der Wertansatz (Teilwert) davon nicht beeinflusst wird.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CS

 

Verfasst von: Thomas92 am 02.01.2017 18:44
 


THEMA:  Privateigentum in Firmeneigentum überführen

Hallo CS,

vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.

Also die Voraussetzung mit 50% betrieblicher Mindestnutzung erfülle ich als Fotograf sicher, insofern sollte das kein Problem darstellen.

Wenn ich quasi selbst einen Teilwert festlegen soll wäre ich aber mit meiner Aufstellung (Neuwert minus 1 1/2 jährigem Abschreibungsbetrag) an sich eh realistisch, sprich ich nehme meine bereits gekauften Dinge zum Zeitwert rein.

Muss ich hierzu dann einfach einen Eigenbeleg schreiben und die Kaufrechnungen meines Equipments beilegen (quasi um den Betrag des Eigenbeleges zu argumentieren)? Und muss der Betrag am Eigenbeleg (wie im Eröffnungspost beispielsweise 1950€ für vor 1 1/2 Jahren gekauftes Kameraequipment um 2500€) wieder auf 7 Jahre abgeschrieben werden oder führe ich die restlichen verbleibenden 5 1/2 Jahre fort?

Danke & liebe Grüße

Verfasst von: C_S_ am 03.01.2017 14:40
 


THEMA:  Privateigentum in Firmeneigentum überführen

Sehr geehrter Herr Thomas,

der derzeitige Zeitwert entspricht mE dem Teilwert bzw. ist diesem sehr nahe. Ich empfehle Ihnen die Rechnung zuzüglich Ihrer Ableitung/Ermittlung des Teilwertes aufzubewahren (für Beweiszwecke). Falls es einen Markt für gebrauchtes Fotoequipment gibt, können Sie ebenfalls Verkaufsanzeigen vergleichbaren Equipments zur Untermauerung des von Ihnen ermittelten Wertes der Dokumentation beilegen.

Die Abschreibungsdauer leitet sich aus der (voraussichtlichen) betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab. Diese wird aus den bei Einlage bzw. Anschaffung vorherrschenden Einschätzungen abgeleitet. Falls Sie vorhaben (es kommt auf Ihre Absicht an) die Ausrüstung (noch) 7 Jahre im Betrieb zu nutzen, dann 7 Jahre Abschreibung. Falls Sie eine kürzere Nutzung beabsichtigen (z.B. mit anschließender Reinvestition), dann ist eine kürzere Nutzungsdauer zu Grunde zu legen.

Bei Privatnutzung das Ausscheiden des Privatanteiles der Abschreibung beachten.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. (CSSteuerberatung@gmx.at)     

Mit freundlichen Grüßen

CS

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