Falls Sie das vorherige Kalenderjahr durch Wahrnehmung der Option (Abgabe U12) nicht Kleinunternehmer waren, kommt es darauf an, ob die 5 Jahre (Bindungswirkung der Option) bereits abgelaufen sind. Falls nicht, können Sie erst nach Ablauf zurück zur Kleinunternehmerregelung wechseln.
Grundsätzlich (Wortlaut § 6/3 UStG) kann die Kleinunternehmerregelung nur für das gesamte Kalenderjahr (als Veranlagungszeitraum) in Anspruch genommen werden, da Option bzw. Widerruf mit Wirkung "Beginn des Kalenderjahres" gelten.
Mit freundlichen Grüßen
CS
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