Sehr geehrte Damen und Herren,
Lt. meiner Buchhaltung und Steuerberatung sind unsere berufsspezifischen Softwareprogramme nicht abbschreibbar! Wir sind ein Architekturbüro/Baumeisterbüro, CAD-Software (Nemetschek Allplan) zum Erstellen von Bauplänen; Heuer im Sommer in 2 neue Lizenzen investiert, pro Lizenz 6.300.- ergibt somit 12.600.- netto; Servicevertrag pro Lizenz im Jahr weiterer 1200.-, 100.-/Monat;
Es kann doch nicht sein das eine derartig hohe Ausgabe, auch wenn es immaterielles Wirtschaftsgut is nicht über 3 Jahre abgeschrieben werden oder liege ich das falsch?
Ich bedanke mich vorab für Ihre Info.
Mit freundlichen Grüßen
M.P. |